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Eine Hebamme ist eine staatlich geprüfte und anerkannte Geburtshelferin.
Die Aufgabengebiete der Hebamme sind vielfältig und bestehen darin, die Frau während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit zu betreuen und zu beraten.
Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören Aufklärung und Beratung in Fragen der Familienplanung, Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Betreuung im Wochenbett (Überwachung der Rückbildungsvorgänge, Hilfe beim Stillen), Rückbildungsgymnastik und Beratung zur sachgemäßen Pflege und Ernährung des Neugeborenen. Es besteht laut § 4 Abs. 1 Satz 2 Hebammengesetz (HebG) die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme, das heißt, ein Arzt darf im Normalfall keine Geburt ohne Hebamme durchführen. Eine Hebamme darf dagegen eine normale Geburt völlig selbstständig ohne Arzt durchführen. Viele Hebammen wenden heutzutage alternative Behandlungsmetho- den wie Akupunktur und Homöopathie zur Schmerzbehandlung, Beschwerdenbehandlung und auch während der Geburt an, was unter Umständen zu einer Schonung von Mutter und Kind führen kann. Auch auf dem Gebiet der Ernährungsberatung nimmt die Bedeutung der Hebamme immer mehr zu. Die vielseitigen Erfahrungen durch den Besuch unterschiedlichster Familien ermöglichen eine gute Beratung der Frauen. Vereinbaren Sie einen ersten Kennlerntermin. Ich freue mich auf Sie! |